Widerrufsrecht
Reklamationsordnung
der Gesellschaft GUMOTEX Coating, s.r.o.
mit Sitz in Břeclav, Mládežnická 3062/3a, Postleitzahl 690 02, Tschechische Republik
Identifikationsnummer (IČO): 074 17 659, Steuernummer (DIČ): CZ07417659
eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Brünn (Krajský soud v Brně), Abteilung C, Einlage Nr. 108070
(nachfolgend auch als "Verkäufer" bezeichnet)
Kontakt: eshop@gumotex.cz, oder telefonisch unter 519 314 142
für den Verkauf von Produkten über den Online-Shop unter www.gumotexboats.eu/de.
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die aus Mängeln an Produkten im Zusammenhang mit oder aufgrund eines zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher geschlossenen Kaufvertrags entstehen, d. h. einer Person, die beim Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder in der selbstständigen Ausübung ihres Berufs handelt (nachfolgend auch als "Käufer" bezeichnet), über den Online-Shop des Verkäufers, sowie das Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen, Fristen, Ausschlüsse usw.
Diese Reklamationsordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
Mit der Aufgabe einer verbindlichen Bestellung (z. B. durch Klicken auf die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung) bestätigt der Käufer, dass er diese Reklamationsordnung akzeptiert.
2. Rechte aus mangelhafter Erfüllung
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich Ansprüchen aus mangelhafter Erfüllung richten sich nach den geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass das Produkt bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Die Rechnung dient als einziger Garantienachweis für das Produkt (vereinfachter Garantieschein). Insbesondere gewährleistet der Verkäufer dem Käufer (sofern der Verkäufer den Käufer nicht vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass bestimmte Eigenschaften des Produkts abweichen, und der Käufer dies beim Vertragsabschluss ausdrücklich akzeptiert hat), dass zum Zeitpunkt der Übernahme des Produkts durch den Käufer:
a) das Produkt die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften besitzt; und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung die Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer angesichts der Art des Produkts und aufgrund der Werbung des Verkäufers oder Herstellers vernünftigerweise erwarten konnte,
b) das Produkt für den Zweck geeignet ist, für den Produkte dieser Art üblicherweise verwendet werden, unter Berücksichtigung der Rechte Dritter, gesetzlicher Vorschriften, technischer Normen oder Verhaltenskodizes der Branche, sofern keine technischen Normen bestehen,
c) das Produkt in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder Modell entspricht, sofern Qualität oder Ausführung anhand des vereinbarten Musters oder Modells bestimmt wurden,
d) das Produkt hinsichtlich Menge, Qualität und sonstiger Eigenschaften – einschließlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit – den Eigenschaften entspricht, die für Produkte der gleichen Art typisch sind und die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, unter Berücksichtigung öffentlicher Erklärungen des Verkäufers oder einer anderen Person in derselben Vertragskette, insbesondere durch Werbung oder Kennzeichnung – der Verkäufer ist an eine öffentliche Erklärung nicht gebunden, wenn er nachweist, dass er davon keine Kenntnis hatte, oder dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in mindestens vergleichbarer Weise abgeändert worden war, wie sie abgegeben wurde, oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, und
e) das Produkt mit Zubehör geliefert wird, einschließlich Verpackung, Montageanleitung und sonstigen Benutzeranweisungen, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann.
Ist die Reklamation berechtigt (das Produkt weist einen oder mehrere Mängel auf, die der Haftung des Verkäufers für Mängel unterliegen), hat der Käufer folgende Rechte aus mangelhafter Erfüllung:
a) Ist das Produkt mangelhaft, kann der Käufer verlangen, dass der Mangel behoben wird. Nach eigenem Ermessen kann er die Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts oder die Reparatur des Produkts verlangen, es sei denn, die gewählte Methode zur Mängelbeseitigung ist im Vergleich zur anderen unmöglich oder unverhältnismäßig kostspielig; dies ist insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels, den Wert, den das Produkt ohne den Mangel hätte, und darauf zu beurteilen, ob der Mangel durch die andere Methode ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer behoben werden kann.
b) Der Käufer kann in folgenden Fällen eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten: Der Verkäufer hat die Mängelbeseitigung verweigert oder sie nicht gemäß den Anforderungen der geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften durchgeführt; der Mangel tritt erneut auf; der Mangel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar; oder aus der Erklärung des Verkäufers oder aus den Umständen geht hervor, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer behoben wird.
Eine angemessene Preisminderung wird als Differenz zwischen dem Wert des mangelfreien Artikels und des vom Käufer erhaltenen mangelhaften Artikels bestimmt. Der Käufer darf nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel am Artikel geringfügig ist.
Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer wirksam, sobald die Rücktrittserklärung des Käufers dem Verkäufer übergeben oder zugestellt wird, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag ab seinem Abschluss aufgelöst, und die Vertragsparteien geben einander alles zurück, was sie gegenseitig aufgrund des Vertrags erbracht haben.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gibt der Käufer das vollständige Produkt einschließlich allem Zubehör an den Verkäufer zurück. Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis erst, wenn er das Produkt erhalten hat oder wenn der Käufer nachweist, dass das Produkt versandt wurde.
3. Ausschlüsse
Die Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts der Reklamationsordnung gelten nicht für Produkte, die aufgrund eines Mangels, für den ein reduzierter Preis vereinbart wurde, zu einem ermäßigten Preis verkauft wurden, noch für gebrauchte Produkte mit Mängeln, die dem Grad der Nutzung oder des Verschleißes entsprechen, den die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer aufwiesen, noch wenn solche Mängel aus der Natur der Produkte resultieren.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rechtsbehelfe bei mangelhafter Erfüllung, wenn der Mangel vom Käufer verursacht wurde.
Normaler Verschleiß durch den üblichen Gebrauch des Artikels stellt keinen Mangel dar. Sofern wir in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich angeben, dass der Artikel für den gewerblichen Einsatz bestimmt ist, ist er für den normalen persönlichen Gebrauch vorgesehen (der Artikel ist nicht dafür ausgelegt, den mit dem gewerblichen Einsatz verbundenen Belastungen standzuhalten).
Wird das Produkt in einer Weise verwendet, die nicht mit der Gebrauchsanweisung oder einem ähnlichen Dokument übereinstimmt, haftet der Käufer für etwaige Mängel, die aus einer solchen unsachgemäßen Handhabung oder aus der Handhabung und Verwendung des Produkts in einer Weise entstehen, die nicht mit der Gebrauchsanweisung oder einem ähnlichen Dokument übereinstimmt. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die aus einer solchen unsachgemäßen Handhabung entstehen.
4. Fristen für die Einreichung einer Reklamation
Der Käufer kann einen Mangel melden, der sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Erhalt bei neuen Produkten oder innerhalb eines Jahres nach dem Erhalt bei gebrauchten Produkten zeigt; sofern die allgemein geltenden Gesetze des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Käufers – des Verbrauchers – eine längere Frist vorsehen, gilt diese längere Frist.
Hat der Käufer dem Verkäufer einen Mangel berechtigt gemeldet, läuft die Frist für die Einreichung einer Reklamation nicht, während der Käufer den Artikel nicht verwenden kann. Wird der Anspruch durch Ersatz der Produkte gelöst, beginnt keine neue Frist; stattdessen ist die Frist maßgebend, die mit dem Tag begann, an dem der Käufer die Originalprodukte erhalten hat; dies gilt nicht, wenn die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Käufers – des Verbrauchers – etwas anderes vorsehen (z. B. in Frankreich). Wird die Reklamation durch Reparatur gelöst, verlängert sich die Reklamationsfrist, sofern dies die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften vorsehen.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung (in einigen Ländern kann diese Frist länger sein; z. B. in Frankreich beträgt sie zwei Jahre; es gilt stets das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbrauchers), wird vermutet, dass das Produkt bereits bei der Lieferung mangelhaft war, es sei denn, die Art des Produkts oder des Mangels schließt dies aus. Diese Frist läuft nicht, während der Käufer den Artikel nicht verwenden kann, vorausgesetzt, der Käufer hat eine berechtigte und wirksame Reklamation des Mangels eingereicht.
Der Käufer erkennt an, dass er dem Verkäufer die notwendige Mitwirkung zur Lösung der Reklamation leisten muss; andernfalls werden die Fristen entsprechend um den Zeitraum verlängert, in dem der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht erbracht hat.
5. Wo eine Reklamation einzureichen ist
Der Käufer macht seine Rechte aus mangelhafter Erfüllung beim Verkäufer geltend (nachfolgend als "Reklamationsstelle" bezeichnet):
a) persönlich im GUMOTEX-Firmengeschäft (siehe oben),
b) schriftlich durch Zusendung der Reklamation an die Adresse des GUMOTEX-Firmengeschäfts, Reklamationsabteilung, und/oder an den eingetragenen Sitz des Verkäufers (siehe oben),
c) schriftlich in elektronischer Form durch Zusendung der Reklamation an die Datenbox des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse des Verkäufers (siehe Kopfzeile dieser Reklamationsordnung).
6. Wie eine Reklamation einzureichen ist
Verfahren zur Einreichung einer Reklamation:
a) Der Käufer teilt dem Verkäufer die Reklamation mit, d. h. er sendet oder übermittelt eine schriftliche Reklamation an die Reklamationsstelle (siehe oben) – wir empfehlen dies unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu tun.
Der Käufer ist berechtigt, dem Verkäufer das vom Käufer gewählte Mittel zur Mängelbeseitigung entweder zum Zeitpunkt der Meldung des Mangels oder unverzüglich nach der Meldung des Mangels mitzuteilen; eine Änderung dieser Wahl ohne Zustimmung des Verkäufers ist nur möglich, wenn der Käufer die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist. Wählt der Käufer sein Rechtsmittel bei einer wesentlichen Vertragsverletzung nicht rechtzeitig, hat er dieselben Rechte wie im Fall einer unwesentlichen Vertragsverletzung.
Idealerweise sollte der Käufer der Reklamation einen Kaufnachweis beifügen und seine Adresse sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, damit er über den Stand des Reklamationsprozesses informiert werden kann.
Der Verkäufer stellt dem Käufer unverzüglich nach Eingang der Reklamation eine schriftliche Bestätigung aus, in der angegeben ist, wann die Reklamation eingereicht wurde, ihr Inhalt und die gewünschte Lösungsmethode. Wird die Reklamation persönlich eingereicht, wird die Bestätigung auf Anfrage des Käufers sofort in Papierform ausgehändigt; in allen anderen Fällen wird die Bestätigung per E-Mail zugesandt. Die Bestätigung dient lediglich als Nachweis über den Eingang der Reklamation. Der Zustand des vom Käufer an den Verkäufer gelieferten Produkts wird im Rahmen des Reklamationsbearbeitungsprozesses beurteilt.
b) Sofern der Verkäufer den Käufer nicht innerhalb von 2 Werktagen anders benachrichtigt, liefert der Käufer das reklamierte Produkt in geeigneter Verpackung an die Reklamationsstelle (siehe oben). Im Fall einer berechtigten und wirksamen Reklamation trägt der Verkäufer die Kosten der Mängelbeseitigung; der Käufer hat auch Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreichung einer berechtigten und wirksamen Reklamation entstanden sind. Diese Kosten gelten als notwendiges Minimum. Dabei handelt es sich in erster Linie um das Porto für die Einsendung der Reklamation. Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht per Post versandt werden können, arrangiert der Verkäufer nach vorheriger Absprache die Abholung der Produkte oder eine andere angemessene Transportmethode.
c) Der Käufer nimmt die erledigte Reklamation unverzüglich nach Benachrichtigung über ihre Erledigung entgegen.
Der Verkäufer bearbeitet keine Reklamation für ein Produkt, das nicht mit allen Komponenten und/oder Zubehörteilen zurückgegeben wird, die für die Verwendung und Diagnose des betreffenden Produkts erforderlich sind (wir empfehlen jedoch, in jedem Fall das gesamte Zubehör beizufügen), oder das über die akzeptablen Hygiene- und/oder Sicherheitsstandards hinaus verschmutzt ist.
7. Frist für die Erledigung der Reklamation
Der Verkäufer entscheidet über die Reklamation sofort; in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In diese Frist wird die je nach Art des Produkts vernünftigerweise erforderliche Zeit für eine fachkundige Beurteilung des Mangels nicht eingerechnet.
Reklamationen, einschließlich der Behebung von Mängeln, werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation erledigt, sofern der Verkäufer und der Käufer keine längere Frist vereinbaren. Die Nichteinhaltung dieser Frist gilt als wesentliche Verletzung des Kaufvertrags.
8. Schlussbestimmungen
Die Rechte des Käufers als Verbraucher im Falle von Mängeln richten sich stets nach den zwingenden Bestimmungen der Gesetze des Landes des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Käufers, sofern diese Bestimmungen für den Verbraucher günstiger sind. Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt oder deuten die Umstände nicht auf etwas anderes hin, stützt sich der Verkäufer für die Zwecke dieser Reklamationsordnung auf die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Diese Reklamationsordnung legt das Mindestverfahren und die Mindestrechte fest.
Diese Reklamationsordnung tritt am 28. März 2026 in Kraft und ersetzt alle früheren Reklamationsordnungen.
Diese Reklamationsordnung ist am Sitz des Verkäufers, im GUMOTEX-Firmengeschäft und online im Online-Shop des Verkäufers verfügbar: Reklamationsordnung gumotexboats.eu
